2 – Räder


ACHTUNG:

Die praktische Ausbildung für alle A-Klassen wird
ab 01.11.2023
in Zusammenarbeit mit der Fahrschule AVANTI stattfinden.

Mofa - der Einsteiger

Den ersten Schritt zur motorisierten Fortbewegung bildet die Mofa-Prüfbescheinigung, die in der Regel vom örtlichen TÜV ausgestellt wird. Diese berechtigt das Führen von Mofas (Fahrräder mit Hilfsmotor) sowie zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h.

Die Voraussetzungen: mindestens 15 Jahre alt, sechs Doppelstunden Theorie sowie eine Doppelstunde praktischer Unterricht bei einer Fahrschule. Wer anschließend die theoretische Fahrerlaubnisprüfung (mit max. 7 Fehlerpunkten) besteht, erhält von der prüfenden Behörde die entsprechende Bescheinigung.

AM - der Roller

Ab 15 Jahren darfst du den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder (bei Elektroantrieb) mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt.

Diese Regeln gelten übrigens auch für 3-rädrige Kleinkrafträder und 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge, wobei der Phantasie der Hersteller da keine Grenzen gesetzt sind.

Sicherlich ist dir schon einmal eines dieser Gefährte aufgefallen! Sie haben, genau wie ihre 2-rädirgen Verwandten ein Versicherungskennzeichen und zusätzlich einen Aufkleber mit einer „45“ am Heck.

Diese „Microcars“ mögen in der Stadt sinnvoll und praktisch sein, aber in ländlicheren Gegenden sind sie eher unpraktisch und mitunter sehr gefährlich, da ihre Geschwindigkeit auf der Landstraße meist überschätzt wird (da sie nur 45 km/h fahren!)

A1 - der "125er"

Auch dieser Schein lässt sich schon mit 16 Jahren erwerben, aber hier geht es deutlich schneller voran. Bewegt werden dürfen damit Leichtkrafträder, auch kleine Motorräder genannt, mit bis zu 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kg/kW, deren Höchstgeschwindigkeit durchaus 110 km/h betragen kann.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge müssen laut 125 ccm-Führerschein symmetrisch angeordnete Räder vorweisen. Sie dürfen einen Hubraum von mehr als 50 cm³ besitzen, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt, oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h übersteigen. Die Leistung darf bei maximal 15 kW liegen.

Mit der Klasse A1 gilt die amtliche Probezeit von mind. 2 Jahren. Es ist also möglich, mit 18 Jahren keine Probezeit mehr zu haben.

B196 - A1 mit Klasse B

Wenn du 25 Jahre und älter bist, kannst du mit 4x 90 Minuten Theorieunterricht und mind. 5 Doppelstunden á 90 Minuten Fahrerschulung OHNE PRÜFUNG Krafträder der Klasse A1 fahren. Wir stellen dir eine Bescheinigung aus, die du mit einem biometrischen Passbild und deinem Personalausweis der Führerscheinstelle vorzeigst. Du bekommst einen neuen Führerschein mit der Schlüsselnummer 196.

Nachteil

Dein Theorie- und Praxisunterricht wird NICHT angerechnet, wenn du doch „richtige“ Motorräder (Klasse A2/A) fahren möchtest. Daher überlege vorher, ob du nicht gleich den großen Führerschein machst.

A2/A - die Großen

A2 - der Begrenzte

Hier beginnt das richtige Motorradfahren, daher ist bei diesem Schein auch ein Mindestalter von 18 Jahren Pflicht. Aber die ganz großen Bikes darf man hiermit noch nicht fahhren: Die Motorleistung ist auf 35 kW /48 PS limitiert – und das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf die Relation von 0,2 kW/kg nicht überschreiten.

Wenn du allerdings deinen A1 Führerschein zwei Jahre vorher bestanden hast, brauchst du nur eine zusätzliche praktische Prüfung ablegen.

A - der Große

Der vollwertige Motorradführerschein setzt keine Hubraum- oder Leistungsgrenzen mehr, erfordert aber ein Mindestalter von 24 Jahren.

Wenn du allerdings deinen A2 Führerschein zwei Jahre vorher bestanden hast, kannst du auch mit 20 Jahren den A Führerschein machen, indem du nur eine zusätzliche praktische Prüfung ablegt.

Nun steht dir die Vielfalt des Motorrad fahrens offen. Finde die richtige Maschine für dich. Um deinen Führerschein kümmern wir uns!

Zusammenfassung der Ausbildung

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